Am 22. 12. 2021 hat die Europäische Kommission den Entwurf einer Änderung der Amtshilferichtlinie (RL 2021/16/EU ) präsentiert, die sogenannte Unshell-Richtlinie oder auch ATAD III. Kahlenberg/Rein (PIStB 2023, 9 ff) führen aus, dass damit umfangreiche Meldeverpflichtungen hinsichtlich substanzschwacher Gesellschaften einhergehen, denen bei Verfehlen der Mindestsubstanzanforderungen der Verlust bestimmter Steuervorteile aus der Inanspruchnahme von DBA oder EU-Richtlinien droht.

