Die fortschreitende Digitalisierung hat dazu geführt, dass auch Unterhaltung und Werbung vermehrt online stattfindet. Influencern als Werbeträgern kommt hierbei eine immer bedeutendere Rolle zu. Rita Julien und Karoline Spies untersuchen in diesem Beitrag, ob und unter welchen Voraussetzungen Influencer mit Einnahmen aus der Produktplatzierung als Künstler („entertainer“) iSd Art 17 OECD-MA gelten können. Insbesondere beim Live-Streaming oder der Online-Veröffentlichung von Videos ist eine Anwendung des Art 17 OECD-MA denkbar, sofern der Beitrag nicht rein informativ oder werbend ist, sondern auch unterhaltende Elemente beinhaltet.

