Feldner (Blog Handelsblatt 6. 12. 2022) berichtet über eine aktuelle Entscheidung des FG Münster vom 10. 8. 2022, 13 K 559/19, wonach eine passive Entstrickung dem Gesetz nicht zu entnehmen ist. Mit passiver Entstrickung ist gemeint, dass Deutschland ein neues DBA abschließt oder ein bestehendes DBA geändert wird, wodurch das Besteuerungsrecht Deutschlands an bereits im Ausland befindlichen Wirtschaftsgütern ausgeschlossen oder beschränkt wird.

