Veräußert eine in Österreich ansässige GmbH, deren Vermögen zum vorherigen Bilanzstichtag noch zu nahezu 100 % aus unbeweglichem Vermögen – und zwar in Form einer einzigen in Österreich belegenen Immobilie – bestand, dieses Immobilienvermögen, stellt sich die Frage, ob für den in Deutschland ansässigen Anteilseigner eine Wegzugsbesteuerung gemäß § 27 Abs 6 Z 1 EStG eintritt und, wenn ja, zu welchem Zeitpunkt.

