Der EuGH hat mit Urteil vom 5. 10. 2023, Deco Proteste – Editores, C-505/22, entschieden, dass Abo-Prämien (Werbegeschenke) als Nebenleistung zur eigentlichen Hauptleistung eines Zeitschriften-Abonnements qualifiziert werden können. Die Abo-Prämien sind keine unentgeltlichen Gegenstände gemäß Art 16 Abs 1 MwStSyst-RL.
Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei International bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

