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Besteuerung von in Österreich ansässigem Flugpersonal nach dem DBA Malta

Aus der Arbeit der BMF-FachabteilungenSteuerrechtSWI 2023, 606 Heft 12 v. 1.12.2023

Gehört eine Person, die in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig und auch iSd DBA Malta ansässig ist, dem Flugpersonal einer Fluggesellschaft an, deren Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung sich in Malta befindet, stellt sich die Frage, ob deren Gehälter im Ansässigkeitsstaat Österreich besteuert werden dürfen.

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