Parolini (H&I 8/2023) berichtet, dass der EuGH mit seinem Urteil vom 4. 5. 2023, C-516/31, aufgrund von Vorlagefragen des BFH erneut Bedenken zum umsatzsteuerrechtlichen Aufteilungsgebot bei Leistungen geäußert habe. Der EuGH habe ausgesprochen, dass der Ausschluss der Steuerbefreiung für die Vermietung von Betriebsvorrichtungen (.
Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei International bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

