Im Urteil vom 7. 9. 2023, SC Cartrans Preda SRL, C-461/21, hatte der EuGH über ein Vorabentscheidungsersuchen des rumänischen Regionalgerichts Prahova zu entscheiden. Dieses Ersuchen erging im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen der Cartrans und der Regionalen Generaldirektion für öffentliche Finanzen Ploiești – Kreisverwaltung für öffentliche Finanzen Prahova über die Cartrans auferlegte Verpflichtung, zum einen zusätzliche Mehrwertsteuer auf Leistungen der Beförderung von Gütern, die zur Einfuhr nach Rumänien bestimmt sind, und zum anderen eine Quellensteuer auf die von Cartrans

