Mit Urteil vom 7. 7. 2022, B., C‑696/20, entschied der EuGH über ein Vorentscheidungsersuchen des polnischen Naczelny Sąd Administracyjny (Oberstes Verwaltungsgericht) betreffend die Auslegung von Art 41 MwStSyst-RL sowie der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der steuerlichen Neutralität.
Schlagwörter:

