Der Rat der EU hat im April 2022 eine Richtlinie (2022/542) verabschiedet, wonach alle Mitgliedstaaten neben dem derzeitigen Normalsatz und den beiden ermäßigten Sätzen einen stark ermäßigten Satz (zwischen 0 % und 5 %) sowie einen Nullsteuersatz einführen dürfen, die jedoch vor allem auf umweltfreundliche Gegenstände und Dienstleistungen beschränkt sind.
Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei International bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

