vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ökologisierung des EU-Mehrwertsteuersatzsystems

LiteraturrundschauSteuerrechtSWI 2022, 416 Heft 8 v. 1.8.2022

Der Rat der EU hat im April 2022 eine Richtlinie (2022/542) verabschiedet, wonach alle Mitgliedstaaten neben dem derzeitigen Normalsatz und den beiden ermäßigten Sätzen einen stark ermäßigten Satz (zwischen 0 % und 5 %) sowie einen Nullsteuersatz einführen dürfen, die jedoch vor allem auf umweltfreundliche Gegenstände und Dienstleistungen beschränkt sind.

Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei International bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!