In seinem Urteil vom 30. 6. 2022, Arvi, C-56/21 , hatte sich der EuGH mit verschiedenen Fragen iZm einer optionalen Mehrwertbesteuerung von Grundstücksverkäufen zu befassen. Diese Fragen stellten sich im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen der UAB „ARVI“ ir ko (im Folgenden: Arvi
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