In seinem Urteil vom 12. 5. 2022, U. I. Srl, C-714/20, hatte sich der EuGH im Wesentlichen mit der Frage zu befassen, ob ein bei einer Zollabfertigung als Anmelder auftretender indirekter Vertreter, der die zollrechtlichen Eingangsabgaben neben dem Ver
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