Loose (PIStB 2022, 131 ff) erläutert zwei dBMF-Schreiben aus dem Jänner 2022 zu Zweifelsfragen bei der Anwendung der Lizenzschranke nach § 4j dEStG. Die Finanzverwaltung konkretisiert darin ihre Interpretation zum Thema Präferenzregelungen, wonach die Lizenzschranke nur greift, wenn die Lizenzeinnahmen einer von der Regelbesteuerung abweichenden, niedrigen Besteuerung unterliegen.

