Der EuGH hat sich im Urteil vom 10. 2. 2022, Grundstücksgemeinschaft Kollaustraße 136, C-9/20 , mit der Frage auseinandergesetzt, ob die aktuelle Regelung des deutschen (und auch österreichischen) Umsatzsteuerrechts, wonach der Vorsteuerabzug auch dann bereits im Zeitpunkt des Bezugs der Leistung möglich ist, wenn der Leistende als Istversteuerer sein Entgelt noch nicht erhalten hat und die von ihm entstandene Steuer noch nicht entstanden ist, mit dem Unionsrecht vereinbar ist.