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Keine Wegzugsbesteuerung aufgrund des Abschlusses des neuen DBA Argentinien

Aus der Arbeit der BMF-FachabteilungenSteuerrechtSWI 2022, 62 Heft 2 v. 1.2.2022

Mit Argentinien wurde am 6. 12. 2019 in Buenos Aires ein neues Abkommen zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung unterzeichnet (355 dB 27.

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