vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Technical Assistance Fees und Art 12 DBA Argentinien – Japan

LiteraturrundschauSteuerrechtSWI 2022, 632 Heft 12 v. 1.12.2022

Im jüngst abgeschlossenen DBA Argentinien – Japan wurden die technical assistance fees nicht in die Definition der Lizenzgebühren gemäß Art 12 aufgenommen, sodass diese Einkünfte unter Art 7 fallen und daher im Quellenland nicht besteuert werden, sofern keine Betriebsstätte vorhanden ist.

Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei International bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!