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Kein Step-up bei Zuzug und nachträglicher Veräußerung einer britischen Liegenschaft

Aus der Arbeit der BMF-FachabteilungenSteuerrechtSWI 2022, 590 - 591 Heft 12 v. 1.12.2022

Verkauft eine vormals in Großbritannien, aber seit 2020 in Österreich ansässige Person im Jahr 2021 zwei in Großbritannien belegene Liegenschaften (Eigentum 50:50), so stellt sich die Frage, ob und, wenn ja, in welchem Ausmaß Österreich ein Besteuerungsrecht am Veräußerungsgewinn zukommt.

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