Der EuGH hat mit Urteil vom 16. 7. 2015, Larentia + Minerva und Marenave, C-108/14, C-109/14I, entschieden, dass einer Holdinggesellschaft, die gegenüber ihren Tochtergesellschaften entgeltlich tätig wird, ein vollumfängliches Vorsteuerabzugsrecht zusteht.
Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei International bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

