In seinem Urteil vom 29. 9. 2022, Raiffeisen Leasing, C-235/21, hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, ob die Möglichkeit besteht, für mehrwertsteuerliche Zwecke einen Finanzierungsleasingvertrag einer Rechnung gleichzustellen. Diese Frage stellte sich im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen der .
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