Hält eine in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) ansässige qualifizierte staatliche Einrichtung iSd Art 8 Z 3 des Revisionsprotokolls zu Art 10 DBA VAE mittelbar über eine in den VAE ansässige 100%ige Tochtergesellschaft weniger als 10 % der Anteile an einer in Österreich ansässigen Kapitalgesellschaft und schüttet die österreichische Gesellschaft Dividenden aus, so stellt sich die Frage, ob die Quellensteuerbefreiung gemäß Art 10 Abs 1 lit c DBA VAE idF des zwar am 1.

