Nach ständiger Rechtsprechung des EGMR verstößt es nicht gegen das Verbot der Doppelbestrafung, wenn in einem Steuer- und einem Steuerstrafverfahren zwei Sanktionen verhängt werden, zwischen den beiden Verfahren aber ein „hinreichend enger sachlicher und zeitlicher Zusammenhang“
Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei International bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

