Der BFH hat mit Urteil vom 3. 9. 2020, I R 80/16, ausgesprochen, dass einem in Deutschland beschränkt steuerpflichtigen US-Staatsangehörigen das Veranlagungswahlrecht gemäß § 50 dEStG auch dann nicht zustehe, wenn er in einem EU-Staat ansässig ist.
Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei International bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.