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Zahlungen für den Ankauf von Software keine Lizenzen nach DBA-Recht

LiteraturrundschauSteuerrechtSWI 2021, 232 Heft 4 v. 1.4.2021

Butani/Kejriwal/Singh (Kluwer Tax Blog 24. 3. 2021) berichten, dass der Supreme Court in Indien einen zwei Jahrzehnte dauernden Streit über die Quellensteuerpflicht auf Software-Zahlungen dahingehend entschieden hat, dass Zahlungen an nicht ansässige Softwareverkäufer DBA-rechtlich nicht als Zahlungen für Lizenzgebühren qualifizieren und somit dem in Indien ansässigen Zahler keine Quellensteuerpflicht auferlegt werden könne.

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