Butani/Kejriwal/Singh (Kluwer Tax Blog 24. 3. 2021) berichten, dass der Supreme Court in Indien einen zwei Jahrzehnte dauernden Streit über die Quellensteuerpflicht auf Software-Zahlungen dahingehend entschieden hat, dass Zahlungen an nicht ansässige Softwareverkäufer DBA-rechtlich nicht als Zahlungen für Lizenzgebühren qualifizieren und somit dem in Indien ansässigen Zahler keine Quellensteuerpflicht auferlegt werden könne.