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Notwendige Substanzerklärung bei DBA-Entlastung an der Quelle

Aus der Arbeit der BMF-FachabteilungenSteuerrechtSWI 2021, 166 - 167 Heft 4 v. 1.4.2021

An einer österreichischen Aktiengesellschaft (Ö-AG) sind zwei in der Schweiz ansässige Aktiengesellschaften beteiligt: die börsenotierte A-AG zu 99 % und die B-AG zu 1 %, wobei die B-AG im Alleineigentum der A-AG steht. Die A-AG hat keine Dienstnehmer und verwendet zur Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit (Geschäfts- und Konzernleitung sowie Finanzierungstätigkeiten) Betriebsräumlichkeiten einer anderen Konzerngesellschaft.

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