In seinem Urteil vom 10. 12. 2020, Golfclub Schloss Igling, C-488/18 , hatte sich der EuGH mit der Mehrwertsteuerbefreiung für Sportvereine ohne Gewinnstreben zu befassen. Die damit verbundenen Rechtsfragen stellten sich im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen dem Finanzamt Kaufbeuren mit Außenstelle Füssen und dem .
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