Die österreichische Finanzverwaltung wird durch das Finanz-Organisationsreform-gesetz (FORG), BGBl I 2019/104, und das 2. Finanz-Organisationsreformgesetz (2. FORG), BGBl I 2020/99, grundlegend reformiert. Aufgrund dieser neuen Organisationsstruktur ergibt sich auch ein Anpassungsbedarf der in Zusammenhang mit dem internationalen Steuerrecht stehenden Erlässe, dem durch die Veröffentlichung dieses Sammelerlasses Rechnung getragen werden soll.