Wendet eine Person mit steuerlichem Wohnsitz in den USA nach Art 4 DBA(Erb) USA einer österreichischen Privatstiftung Anteile an einer deutschen Kapitalgesellschaft zu, so ist diese Zuwendung nicht als steuerpflichtiges Einkommen auf Ebene der Privatstiftung, sondern als Schenkung zu klassifizieren (vgl dazu StiftR 2009, Rz 58), und es fällt grundsätzlich gemäß § 1 Abs 1 StiftEG Stiftungseingangssteuer an.
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