Im Urteil des EuGH vom 2. 4. 2020, GVC Services, C-458/18, ging es um Fragen des bulgarischen Verwaltungsgerichts der Stadt Sofia, das Zweifel hatte, ob die Begriffe „nach dem Recht des Vereinigten Königreichs gegründete Gesellschaften“ und „corporation tax im Vereinigten Königreich“
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