In seinem Urteil vom 11. 3. 2020, San Domenico Vetraria, C-94/19, hatte sich der EuGH mit der mehrwertsteuerlichen Behandlung der Personalentsendung einer Muttergesellschaft an ihre Tochtergesellschaft zu befassen. Die damit verbundenen Rechtsfragen stellten sich im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen der .
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