Der EuGH hat am 27. 2. 2020, AURES Holdings, C-405/18, die Frage behandelt, ob eine Kapitalgesellschaft die in einem Mitgliedstaat entstandenen Verluste nach einer Sitzverlegung in einem anderen Mitgliedstaat abziehen darf. Haase (Handelsblatt 6. 3.
Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei International bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

