Am 18. 2. 2020 hat der Europäische Rat ein Paket gegen Steuerbetrug bei grenzüberschreitenden elektronischen Geschäften beschlossen. Die neuen Maßnahmen ermöglichen den Mitgliedstaaten, die von Zahlungsdienstleistern (zB Banken) elektronisch bereitgestellten Aufzeichnungen auf einheitliche Weise zu erfassen.
Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei International bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

