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EuGH: Mehrwertsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen bei mangelnder Identifizierbarkeit der Abnehmer nicht zwingend zu versagen

News aus der EUSteuerrechtSWI 2020, 140 - 144 Heft 3 v. 1.3.2020

In seinem Urteil vom 17. 10. 2019, Unitel sp. z o.o., C-653/18, hatte sich der EuGH im Wesentlichen mit der Frage zu befassen, ob die Mehrwertsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen bei mangelnder Identifizierbarkeit der Empfänger zwingend zu versagen ist.

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