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Bedeutung der Rückkehrabsicht bei der Wegzugsbesteuerung

LiteraturrundschauSteuerrechtSWI 2020, 105 Heft 2 v. 1.2.2020

Das FG Münster hat am 31. 10. 2019, 1 K 3448/17 E, entschieden, dass das Merkmal der „vorübergehenden Abwesenheit“ nach § 6 Abs 3 dAStG nur erfüllt ist, wenn der Steuerpflichtige schon im Zeitpunkt seines Wegzugs seinen unbedingten Rückkehrwillen gegenüber der Finanzverwaltung anzeigt und glaubhaft macht.

Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei International bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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