Höppner/Schade (PIStB 2020, 13 ff) analysieren die Steuerpflicht von aus Homeoffice-Tätigkeit erzielten Einkünften im grenzüberschreitenden Kontext auf nationaler Ebene sowie nach Abkommensrecht. Da eine beschränkte Steuerpflicht des Arbeitnehmers mit seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit in Deutschland nur dann bestehe, wenn die Arbeitstätigkeit dort auch tatsächlich erbracht werde, bedürfe es im Inbound-Fall keines Rückgriffs auf ein DBA zur Vermeidung einer möglichen Doppelbesteuerung.

