Im Zuge des Jahressteuergesetzes 2019, dBGBI I 2019, 2451, hat der deutsche Gesetzgeber für Bücher, Zeitungen und Zeitschriften in elektronischer Form einen ermäßigten Steuersatz von 7 % vorgesehen (§ 12 Abs 2 Nr 14 dUStG). Neu gegenüber dem Regierungsentwurf ist die Regelung, dass auch die Bereitstellung eines Zugangs zu Datenbanken, die eine Vielzahl von elektronischen Büchern, Zeitungen oder Zeitschriften oder Teile von diesen enthalten, begünstigt ist.

