In seinem Urteil vom 18. 9. 2019, Peters, C-700/17, hatte sich der EuGH mit der Reichweite der Mehrwertsteuerbefreiungen für Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen zu befassen. Die damit verbundenen Rechtsfragen stellten sich im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen dem Finanzamt Kyritz (Deutschland, im Folgenden: Finanzamt) und Herrn.
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