In seinem Urteil vom 9. 7. 2020, HF, C-374/19, hatte sich der EuGH mit der Berichtigung des Vorsteuerabzugs anlässlich der Beendigung einer zum Vorsteuerabzug berechtigenden Tätigkeit zu befassen. Die damit verbundenen Rechtsfragen stellten sich im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen .
Schlagwörter:

