Normen: Art 5 Abs 4.1 OECD-MA idF Update 2017; Art 7 DBA Österreich - Deutschland
Schlagwörter:
internationales Steuerrecht; Abkommensrecht; DBA-Recht; Doppelbesteuerungsabkommen (DBA); Österreich; Deutschland; OECD-Musterabkommen (OECD-MA); feste Einrichtung; Dauerhaftigkeit der Tätigkeiten; Vorliegen einer Betriebsstätte; Begründung einer Betriebsstätte; Dreharbeiten; wirtschaftliche Betrachtungsweise; Attraktivkraft einer Betriebsstätte; Anti-Fragmentierungsregelung; Tätigkeiten vorbereitender Art; Hilfstätigkeiten; Filmproduktionsgesellschaft; vorbereitende Tätigkeiten; dauerhafte Tätigkeiten; verbundenes Unternehmen; Dauerhaftigkeit einer Tätigkeit