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Speicherung von Steuerdaten bei Außenprüfungen

Steuerrecht; DatenschutzJudikaturSWI 2015, 425 Heft 9 v. 1.9.2015

Entscheidung: BFH 16.12.2014, VIII R 52/12

Normen: § 147 Abs 6 Satz 2 dAO

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