Entscheidung: BFH 21.01.2015, X R 40/12
Schlagwörter:
Billigkeitserlass; unionsrechtswidriges letztinstanzliches Urteil; unionsrechtswidriges, aber rechtskräftiges Urteil; Versagung des Sonderausgabenabzugs für Schulgeld; Privatschulen; Äquivalenzprinzip; Effektivitätsgrundsatz; Steuererlass aus sachlichen Billigkeitsgründen; Verletzung der unionsrechtlichen Vorlagepflicht; EU-Mitgliedstaaten; Haftung; Verletzungen gegen das Unionsrecht; deutsches Verfahrensrecht; Bestandskraft; Rechtskraft; Dienstleistungsfreiheit; Bildungsleistungen;