Entscheidungen: Schreiben des deutschen BMF vom 20. 1. 2015, IV C 5 - S 2360/12/10002; BFH 10. 4. 2014, VI R 62/11; BFH 18. 10. 2012, VI R 64/11
Schlagwörter:
Deutschland; Steuerliche Behandlung der Rabatte, die Arbeitnehmern von dritter Seite eingeräumt werden; Preisvorteile; Arbeitslohn; Bundesministerium der Finanzen; Rabatte; Arbeitgeber; Dienstverhältnis; Preisnachlässe; Mengenrabatte; aktive Mitwirkung; Betriebsrat; Personalrat; Verschaffung von Preisvorteilen durch Dritte; Abschluss von Versicherungsverträgen; verbilligter Bezug von Waren; Mitarbeiter; Vorteilsprogramm; Lieferanten;