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Russisches Gericht qualifiziert Tätigkeiten vorbereitender Art sowie Hilfstätigkeit iSd Art 5 Abs 4 OECD-MA als betriebsstättenbegründend

Rechtsprechung zum internationalen SteuerrechtSteuerrechtDr. Sabine Schmidjell-DommesSWI 2015, 562 - 564 Heft 11 v. 1.11.2015

Normen: Art 5 Abs 4 DBA Russland - Niederlande; Art 5 Abs 4 OECD-MA; Art 5 OECD-MK 2014

Schlagwörter:

internationales Steuerrecht; Doppelbesteuerungsabkommen; Russland; Niederlande; OECD-Musterabkommen; Hilfstätigkeiten; Tätigkeiten vorbereitender Art; Begründung einer Betriebsstätte; feste Geschäftseinrichtungen; Gewinnzurechnung; Betriebsstätte;

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