Normen: § 9 Abs 6 dEStG idF des BeitrRLUmsG (dBGBl I 2011, 2592)
Schlagwörter:
Einkommensteuer; Erststudium; erstmalige Berufsausbildung; Erstausbildung; Aufwendungen; Werbungskosten; Verfassungswidrigkeit; Rückwirkung; Abzug; Berufsausbildungskosten; Verfassungsmäßigkeit; Gleichheitsgrundsatz;