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30-km-Grenzzone für deutsche Grenzgänger

Aus der Arbeit der BMF-FachabteilungenSteuerrechtSWI 2013, 146 Heft 4 v. 1.4.2013

Normen: Art 15 Abs 6 DBA-Deutschland

Schlagwörter:

DBA; Deutschland; Österreich; Grenzgänger; Grenzgängereigenschaft; 30-km-Grenzzone; deutsche; Wohnsitz; Arbeitsort; Grenze; Nähe; Dienstnehmer;

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