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EuGH: Kein Vorsteuerabzug für Anwaltskosten für die Strafverteidigung von Geschäftsführern

News aus der EUSteuerrechtDr. Peter Haunold, Univ.-Prof. Dr. Michael Tumpel, Dr. Christian WidhalmSWI 2013, 181 - 184 Heft 4 v. 1.4.2013

Normen: Art 17 Abs 2 lit a der 6. MwSt-RL

Schlagwörter:

Mehrwertsteuer; Anwaltsleistungen; Geschäftsführer; Vorsteuerabzug; Strafverteidigung; Anwaltsgebühren; Organträger; Gesellschaft; Dienstleistungen; Unternehmen; Strafverfahren; Strafverfolgung; Bestechung; Gesellschafter; Strafverteidiger; Kosten;

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