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EuGH: Testfahrten begründen keine feste Niederlassung für Zwecke der Mehrwertsteuer

News aus der EUSteuerrechtSWI 2013, 38 - 41 Heft 1 v. 1.1.2013

Normen: Art 1 der 8 MwSt-RL; Art 3 lit a der RL 2008/9/EG ; Rz 629 UStR

Schlagwörter:

Testfahrten; feste; Niederlassung; Mehrwertsteuer; Kraftfahrzeuge; Schweden; Daimler; Vorsteuer; Dienstleistungen; Voraussetzungen; Umsätze; Forschung; Umsatzsteuerrecht; Unionsrecht; Mitgliedstaat; Mehrwertsteuerrichtlinie; Erstattung; technische Tests; Tochtergesellschaft; Betriebsstätte; Deutschland;

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