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Revisionsprotokoll zum DBA Deutschland: erweiteter Informationsaustausch

SteuerrechtGesetzgebungHofrat Mag. Dr. Bernhard Ludwig, Finanzamt 6/7/15SWI 2012, 399 - 401 Heft 9 v. 1.9.2012

Zusammenfassung: Dieser Beitrag informiert über ein Revisionsabkommen zum DBA Deutschland, das die Geheimhaltung der ausgetauschten Informationen sowie die Voraussetzungen der Verpflichtung zur Informationsbeschaffung durch eine Abgabenbehörde zum Gegenstand hat.

Rechtsgrundlagen: Art 26 DBA Deutschland; Art 26 OECD-MA; Art 26 Z 13a DBA Deutschland; BGBl III Nr. 32/2012, ausgegeben am 2. 2. 2012

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