Zusammenfassung: Der Verfasser geht mit seinem Beitrag auf Eigen- und Fremdkapitalinstrumente in Bezug auf den Normgehalt des § 10 Abs 7 KStG ein und in Hinblick auf das Abstellen auf fremdes Steuerrecht der Frage nach, welche Konsequenzen sich aus der Abzugsfähigkeit von Früchten aus der Hingabe von Eigenkapital in Hinblick auf eine entsprechende steuerliche Befreiung im Inland ergeben.
Rechtsgrundlagen: § 10 Abs 7 KStG