Art 19 DBA Liechtenstein
Im Anwendungsbereich des DBA Liechtenstein wendet sich vorliegender Beitrag unter Zugrundelegung der Entscheidung des VwGH, 2009/15/0151 der Frage zu, ob ein von Österreich nach Liechtenstein pendelnder und von einem Verein dort angestellter Bewährungshelfer als beamtengleich anzusehen ist. Ist die Befreiungs- oder Anrechnungsmethode anwendbar?