Zusammenfassung: Das BMF äußert sich hinsichtlich des DBA Österreich-Tschechien zur Frage der 183-Tage-Zählung bei konzerninterner Arbeitskräfteüberlassung. Sind auch Sonn- und Feiertage einzubeziehen und wie ist vorzugehen, wenn der Arbeitnehmer gleichzeitig für die in- und ausländische Konzerngesellschaft tätig ist?
Rechtsgrundlagen: Art 14 Abs 3 DBA Österreich-Tschechien